Zum 01.10.2022 konnten wir unsere wirtschaftsrechtliche Beratung im Bereich Arbeitsrecht erweitern und begrüßen Herrn Rechtsanwalt Golo Busch im Team in unserem Dortmunder Büro. Rechtsanwalt Busch war zuvor als Leiter des Fachbereichs Arbeits- und Sozialversicherungsrecht bei der in Hamm ansässigen Kanzlei Wolter Hoppenberg tätig.
Er ist seit 24 Jahren als Rechtsanwalt tätig, seit 2004 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Golo Busch hat seinen Beratungsschwerpunkt im Bereich der Gesundheits- und Sozialwirtschaft. Er berät insbesondere kirchliche Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsrechts.
Rechtsanwalt und Notar Dr. Matthias Wiese, Partner der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: „Wir freuen uns mit Herrn Busch unsere Beratungsleistungen für die Gesundheits- und Sozialwirtschaftsbranche um einen entscheidenden Baustein erweitern zu können. Herr Busch ergänzt unsere Beratung im Krankheits-, Altenhilfe-, Sozial-, Pflege- und Heimrecht und stellt damit strategisch eine wichtige Anknüpfung für unsere gesellschaftsrechtliche und kartellrechtliche Beratung dar, vor allem bei Transaktionen und Restrukturierungen.“
Seit Jahren begleitet und vertritt Herr Busch bundesweit Caritasverbände, Einrichtungen der Diakonie, Krankenhausträger, Werkstätten für behinderte Menschen, Träger im Bereich der ambulanten und stationären Altenhilfe sowie Jugendhilfeträger. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung von Arbeitgebern im öffentlichen Dienstrecht. Er hat umfangreiche Erfahrungen im Bereich der Vertragsgestaltung, der Erstellung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen, der Vorbereitung und Umsetzung von Personalanpassungsmaßnahmen sowie der Begleitung von Einigungsstellenverfahren. Er vertritt seine Mandanten vor den ordentlichen und kirchlichen Arbeitsgerichten sowie den kirchlichen Schlichtungs- und Einigungsstellen. Golo Busch berät auch im Bereich der Schnittstellen zum Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrecht und bei Betriebsprüfungen.
Außerdem berät er Geschäftsführer und Vorstände im Arbeits- und Dienstvertragsrecht.