Aderhold - Rechtsanwälte für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht
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Arbeitsrecht Kompakt - Must haves für Führungskräfte an Schulen in freier Trägerschaft

Am 29.02.2024 findet von 9:30 Uhr bis 14:00 Uhr referiert unser Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dirk Helge Laskawy für den VDP. Bei dem Vortrag: "Arbeitsrecht Kompakt - Must haves für Führungskräfte an Schulen in freier Trägerschaft" erfahren Sie alles, was Sie als Führungskraft beachten müssen. 

Was Sie erwartet:

Arbeitsrecht ist vor allem Richterrecht und deshalb ständig in Bewegung. Aus Sicht der arbeitsgerichtlichen Praxis werden in diesem Seminar die Neuerungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung besprochen, die für die Geschäftsführer und die Personalverantwortlichen in der täglichen betrieblichen Praxis wichtig sind. Neben einem Rückblick über die wichtigsten Gesetzesänderungen und -neuerungen, erhalten Sie zudem einen Überblick zu wichtigen Entscheidungen des BAG und des EuGH.

Es erwarten Sie insbesondere folgende Themen

  • Aktuelles Urlaubsrecht, Verfall von Urlaub und Belehrungspflicht des Arbeitgebers
  • Aktuelle Entwicklungen im Arbeitszeitrecht
  • Aktuelles zum Befristungsrecht
  • Anpassungsbedarf für Arbeitsverträge nach Änderung des Nachweisgesetzes – Was wissen wir nach 1,5 Jahren
  • Aktuelles zum Kündigungs- und Bestandsschutzrecht
  • Aktuelles zum Zeugnis, aktuelle Rechtsprechung zum Zeugnisanspruch sowie Zeugnisberichtigungsanspruch – Die Mär von der Dankesformel!

Herr RA Dirk H. Laskawy ist seit Anfang 2007 Partner der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Davor war er über acht Jahre als Rechtsanwalt für die Sozietät CMS Hasche Sigle tätig. Zudem ist Herr Laskawy Lehrbeauftragter an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK) und vom TÜV zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und an der Universität Bielefeld ausgebildeter Mediator.

Herr Laskawy berät als Fachanwalt für Arbeitsrecht nationale und internationale Unternehmen in allen Bereichen des Arbeits- und Dienstvertragsrechtes, insbesondere in Angelegenheiten der Betriebsverfassung, bei der Gestaltung von Vergütungssystemen, Anstellungs- und Auflösungsvereinbarungen sowie im Konfliktmanagement. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die strategische Vorbereitung und Begleitung von Ausgliederungs- und Restrukturierungsvorhaben sowie die Beratung im Zusammenhang mit Betriebsvereinbarungs- und Tarifverhandlungen sowie der Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen.

 

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