Dies gilt auch bei einem Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2.
Ärzte können vorübergehend in bestimmten Fällen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Telefon ausstellen. Damit soll erreicht werden, dass Personen mit leichter Erkrankung wegen der bloßen Attestierung nicht extra in die Praxis kommen.
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