Der Beitrag befasst sich mit dem Schriftformerfordernis bei befristeten Verträgen gemäß § 14 Abs. 4 TzBfG. Die Autoren erörtern den Anwendungsbereich der Vorschrift, den Begriff der Schriftform, den Gegenstand der Befristungsabrede, den Zeitpunkt der Befristungsvereinbarung, die Probleme bei Vertragsverlängerungen sowie die Rechtfolgen einer fehlerhaften Befristungsabrede.
Arbeit und Arbeitsrecht (AuA) 2007/728f.