Virtuelle Sitzungen ermöglichen Wirken der Betriebsräte während Pandemie
Die Arbeitswelt 4.0 hält auch Einzug in die Betriebsratstätigkeit. In Zeiten der Corona-Krise sind nicht nur Betriebsratssitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz zulässig. Beschlüsse, die in einer solchen Sitzung gefasst werden, sollen ebenfalls wirksam sein.
So positioniert sich zumindest Arbeitsminister Hubertus Heil in einer offiziellen Erklärung (Erklärung des Arbeits- und Sozialministers Hubertus Heil vom 23. März 2020: Ministererklärung zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Betriebsräte mit Blick auf Covid 19). Den genaueren Wortlaut finden Sie hier.