Durch das Angebot einer Prozessbeschäftigung nach Ausspruch einer fristlosen, verhaltensbedingten Arbeitgeberkündigung lassen sich Annahmeverzugslohnansprüche nicht vermeiden.
BAG, Urteil vom 29.03.2023 – 5 AZR 255/22
Den Sachverhalt, die Entscheidung und Hinweise für die Praxis bekommen Sie von Dirk Helge Laskawy und Peggy Lomb in der neusten Ausgabe von der BETRIEB.
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