Die Geschäftsführung einer GmbH ist einem engen Haftungsregime unterworfen. Um die Verantwortung für den Geschäftsführer einzugrenzen, werden bei Gesellschaften, die über mehrere Geschäftsführer verfügen, häufig Ressortzuständigkeiten vereinbart. Aus rechtlicher Sicht führen vereinbarte Verantwortlichkeiten für einzelne Ressorts jedoch nicht zu einer vollständigen Enthaftung der übrigen Geschäftsführer. Unter welchen Voraussetzungen sich ein Geschäftsführer auf eine fehlende Zuständigkeit berufen kann und in welchen Bereichen eine solche Enthaftungen ausgeschlossen ist, lesen Sie in dem Artikel von Dr. Susanne Szameitat, Rechsanwältin und Partnerin bei der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und Maximillian Michelsen, ebenfalls Rechtsanwalt bei der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Der Artikel "Haftungsgefahren für Geschäftsführer trotz Ressortzuständigkeit" ist im kostenfreien E-Book "GmbH Geschäftsführung 2023" erschienen und ist hier zu finden.