Zutreffend hat das BAG sowohl die Ausdehnung des Kündigungsschutzes auf Kleinbetriebe als auch die analoge Anwendung des speziell für das Umwandlungsrecht geltenden § 323 UmwG auf Betriebs(teil)übergänge deutlich abgelehnt. Damit trägt es insbesondere dem Umstand Rechnung, dass der Gesetzgeber Kleinbetriebe bewusst aus dem Anwendungsbereich des allgemeinen Kündigungsschutzes herausgenommen hat. Gleichzeitig wird dem Versuch die Grundlage entzogen, durch eine anderweitige Auslegung des § 613a Abs. 1 BGB oder Analogieschlüsse den gesetzgeberischen Zweck der Entlastung von Kleinbetrieben zu unterlaufen. Rechtsanwalt Dirk Helge Laskawy schreibt darüber in Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht (EWiR) 2007/549f.
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