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Nur noch 18 Monate Leiharbeit im Krankenhaus – Zur Zukunft der Arbeitnehmerüberlassung

Zur Zukunft der Arbeitnehmerüberlassung

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat angekündigt, noch im Herbst einen Gesetzentwurf zur Einschränkung der Arbeitnehmerüberlassung vorzulegen. Mit einem Kabinettsbeschluss rechnet sie noch dieses Jahr. Die Reform der Arbeitnehmerüberlassung ist laut des aktuellen Koalitionsvertrages ein arbeitsrechtlicher Schwerpunkt der Bundesregierung. Die geplante Gesetzesreform hat erhebliche Auswirkungen für eine Vielzahl von Krankenhäusern. Zahlreiche Krankenhauskonzerne haben Servicegesellschaften gegründet und betreiben Arbeitnehmerüberlassung an Krankenhausträger des eigenen Konzerns. Die Arbeitnehmerüberlassung durch konzerneigene Servicegesellschaften wird nach der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes nicht mehr praktikabel sein. Hierauf sollten sich die betroffenen Krankenhausträger bereits jetzt einstellen und entsprechende Vorkehrungen treffen. Alle relevanten Informationen bekommen Sie hier.

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