Seit dem sogenannten Stechuhr-Urteil wird gespannt auf gesetzliche Neuregelungen zur Arbeitszeiterfassung und einen Vorschlag des Gesetzgebers zur Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes gewartet.
Am 18. April 2023 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nun den ersten Entwurf des "Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften" vorgelegt. Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, im Lichte der EuGH- und BAG-Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassungspflicht Regelungen zur Erfassung sämtlicher Arbeitszeiten einzuführen.
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