RA Golo Busch schult am 16.05.2023 beim Sozialinstitut Kommende in Dortmund katholische Dienstgeber zur Mitarbeitervertretungsordnung
Einführung in die MAVO. Grundlagen und Rechtsprechung
Es ist rechtliche Grundlage kirchlichen Arbeitsrechts, die MAVO in kirchlichen Einrichtungen anzuwenden und mit der Mitarbeitervertretung (MAV) zusammenzuarbeiten. Sie gilt für Dienststellen, Einrichtungen und sonstige selbständig geführten Stellen katholischer Dienstgeber:innen. Geregelt werden neben der Mitbestimmung auch die Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretungen. Die Mitglieder der Mitarbeitervertretungen haben umfangreiche Fortbildungsansprüche. Um mit den Mitgliedern der Mitarbeitervertretungen - auf Augenhöhe - vertrauensvoll zusammenzuarbeiten ist auch für Geschäftsführungen, Vorstände, Leitungskräfte mit Personalverantwortung sowie Personaler:innen eine vertiefte Kenntnis der MAVO unentbehrlich. In dieser Fortbildung werden die Teilnehmenden über die unterschiedlichen Formen der Beteiligung (§§ 29 – 37 MAVO) als auch zu den Rechten und Pflichten von Mitarbeitervertretungen informiert. Ebenso werden die Grenzen der Mitwirkungsmöglichkeiten der Mitarbeitervertretungen dargestellt sowie die Reaktionsmöglichkeiten bei Pflichtverletzungen der Mitarbeitervertretungen erörtert.
Unser Arbeitsrechtler Golo Busch vom Standort Dortmund schult in der ganztägigen Veranstaltung Dienstgeber zu den Grundlagen der MAVO.
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