Die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Ausschlussfristenregelungen wird immer weiter verfeinert. Die Entscheidung des BAG macht einmal mehr deutlich, wie sorgfältig der Arbeitgeber bei der Gestaltung von Ausschlussfristenregelungen agieren muss und sich möglicherweise noch nicht einmal auf aktuelle Rechtsprechung verlassen kann, sofern diese in Fachkreisen bereits nachhaltig in Kritik geraten ist. Der Arbeitgeber ist daher gut beraten, bei der Gestaltung immer den sicheren Weg zu wählen.
Dirk Helge Laskawy und Peggy Lomb kommentieren in der Fachzeitschrift DER BETRIEB folgendes Urteil: BAG, Urteil vom 05.07.2022 – 9 AZR 341/21
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