Mit seinem Urteil vom 20.1.09 beendet der EuGH die langjährige Rechtsprechungspraxis des BAG zur Befristung und Übertragung des gesetzlichen Urlaubsanspruches. Aufgrund einer Vorlage des LAG Düsseldorf und eines britischen Gerichtes setzte sich der EuGH in den Verfahren „Schultz-Hoff“ (C-350/06) und „Stringer u.a.“ (C-520/06) mit der Auslegung der europäischen Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) auseinander, in der auch der bezahlte Mindesturlaubsanspruch festgelegt ist. Der EuGH entschied, dass der Anspruch eines Arbeitnehmers, der aufgrund von Krankheit nicht in der Lage ist, seinen Urlaub innerhalb eines Kalenderjahres oder bis zum Ende des Übertragungszeitraums zu nehmen, weiter besteht und nicht erlischt. Der Beitrag zeigt die sich hieraus ergebenden Folgen für die Unternehmen auf und gibt einen Ausblick, wie Sie diesen einschneidenden Rechtsfolgen begegnen können.
Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung (BM) 2009/65f.