BAG fragt EuGH: Gilt die 15-Monatsfrist auch bei unterlassener Mitwirkung des Arbeitgebers?
Der Gerichtshof der Europäischen Union soll auf Vorlage des Bundesarbeitsgerichts klären, ob und unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub einer im Verlauf des Urlaubsjahres arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmerin bei seither ununterbrochen fortbestehender Arbeitsunfähigkeit 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres oder gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt verfallen kann. Die gleiche Frage stelle sich auch bei Eintritt der vollen Erwerbsminderung (BAG vom 7. Juli 2020 - 9 AZR 401/19).
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