Die Entscheidungsbegründung ist da – Nun wissen wir mehr – Jetzt gilts!
Weihnachten steht vor der Tür, der Nikolaus war fleißig und für alle Personalverantwortlichen in den Unternehmen, sei es auf Arbeitgeber*- oder auf Arbeitnehmerseite, ist einer der großen Wünsche des auslaufenden Jahres in Erfüllung gegangen. Sie sind da, die Entscheidungsgründe zur Arbeitszeiterfassung. Wer es schwarz auf weiß möchte, folgt diesem Link. https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/1-abr-22-21/
Wer aufgrund der turbulenten Vorweihnachtszeit kleinste Portionen besser vertragen kann, der findet den gesamten Artikel hier.