Der 36jährige Frank Müller – bislang tätig bei SKW Schwarz – ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und berät Kreditinstitute in allen Fragen des Bankvertragsrechts und vertritt diese in Prozessen. Zudem berät er in- und ausländische Payment Service Provider sowie E-Commerce Unternehmen in allen Fragen des Zahlungsverkehrsrechts und den damit verbundenen aufsichtsrechtlichen Themen und begleitet diese auch bei Erlaubnisantragsverfahren mit der BaFin. Müller ist Spezialist für Fragen im Zusammenhang mit der Umstellung auf SEPA und hat in diesem Zusammenhang bereits zahlreiche Umsetzungsprojekte begleitet.
„Ich möchte meine Beratungspraxis insbesondere in den Bereichen Bankaufsichtsrecht und Zahlungsverkehrsrecht weiter ausbauen. Das kann ich bei Aderhold auf hohem Niveau und mit einem starken Banking-Team im Rücken“, sagte Müller.
Dr. Matthäus Schindele (38), der 2009 von der BayernLB zu Aderhold wechselte, wurde zum 1. Januar 2014 zum Partner ernannt. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die Prozessvertretung von Kreditinstituten, das Kapitalmarktrecht sowie das Zahlungsverkehrsrecht.
„Mit Dr. Matthäus Schindele und Frank Müller stellen wir die Weichen für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Bankrechtspraxis unserer Kanzlei und werden unsere führende Position bei der Beratung von Unternehmen in der Payment-Branche festigen und weiter ausbauen können.“, sagte Peter Frey, Partner am Münchener Standort von Aderhold.
Aderhold ist eine in allen wesentlichen Bereichen des Wirtschaftsrechts spezialisierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung in der anwaltlichen Beratung und Vertretung. Die Mandanten von Aderhold sind erfolgreiche deutsche Familienunternehmen, große Mittelständler, Banken, Versicherungen, Finanz- und Zahlungsverkehrsdienstleister sowie international tätige und börsennotierte Konzerngesellschaften verschiedener Branchen.