Aderhold - Rechtsanwälte für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht

Insolvenzverfahren CityEnergy24 eG

Hinweise und Informationen an die Gläubiger bzw. Schuldner

Auf dieser Website haben wir die wichtigsten Informationen zu dem oben genannten Insolvenzverfahren zusammengefasst. Zukünftig werden wir gegebenenfalls noch weitere Informationen ergänzen. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf dieser Website über den Stand des Verfahrens. 

Wir bitten Sie, von telefonischen Anfragen abzusehen. Bitte beachten Sie, dass telefonisch keine Anfragen beantwortet werden können, da das Insolvenzverfahren kein öffentliches Verfahren ist. Telefonisch kann Ihre Identität nicht überprüft werden. Zudem ist der Insolvenzverwalter zur Neutralität verpflichtet und kann damit leider keine Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Ihrer Forderungsanmeldung erbringen oder Sie bei sonstigen Rechtsfragen rechtlich beraten.

Ergänzende Informationen zum Insolvenzverfahren über das Vermögen der CityEnergy24 eG finden Sie im passwortgeschützten Bereich der Website. In diesen Bereich können Sie sich mit folgenden Zugangsdaten einloggen:

Benutzer: die ersten zwei Buchstaben oder Ziffern Ihres Nachnamens bzw. Firmennamens + lfd. Nr. Ihrer Forderungsanmeldung. Umlaute ä/ö/ü bzw. ß sind nur als „a“, „o“, „u“ „s“ zu schreiben; Sonderzeichen wie „-“, „/“, „&“ oder Leerzeichen bleiben unberücksichtigt. (Beispiele: Müller, lfd. Nr. 7 der Tabelle = Mu7 oder Örthel, lfd. Nr. 482 der Tabelle = Or482 )

Passwort: die letzten vier Ziffern Ihrer Forderung (Beispiel: 1.340,15 EUR = Passwort 4015)

Bei Fragen zu Ihren Zugangsdaten schicken Sie bitte ein E-Mail an ce24(at)aderhold-legal.de. Bitte teilen Sie uns darin Ihren vollständigen Namen und Anschrift mit, damit wir Sie als Verfahrensbeteiligten identifizieren können. Eine Rückantwort erfolgt manuell nach Prüfung Ihrer Nachricht.


Die Antworten zu den häufigsten Fragen haben wir für Sie zusammengefasst:

Klicken Sie bitte hier, wenn Sie die Aufforderung erhalten haben, eine Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden.

  1. Entstehen Ihnen für die Forderungsanmeldung Kosten?
    Sofern Sie das Formular zur Forderungsanmeldung fristgemäß innerhalb der rechts angegebenen Anmeldefrist an uns per Post im Original übermitteln, entstehen Ihnen hierfür keine Kosten. Sollten Sie einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen, Ihre Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden, können Ihnen hierfür jedoch Anwaltskosten entstehen. Bitte sprechen Sie den Rechtsanwalt gegebenenfalls wegen Beratungshilfe an.

  2. Wie viele Ausfertigungen werden benötigt? Muss ich das Formular zweifach übersenden?
    Ja, die Forderungsanmeldung nebst den entsprechenden Nachweisen (Schlussrechnung, Kündigung Mitgliedschaft, Kontoauszug Einzahlung Genossenschaftsanteil, Kostennachweis etc.) ist zweifach beim Insolvenzverwalter
    Rechtsanwalt Hubertus Freiherr von Erffa
    als Insolvenzverwalter der CityEnergy24 eG
    Reichsstraße 15
    04109 Leipzig

    einzureichen.

  3. Besteht eine Pflicht zur Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle?
    Es besteht Ihrerseits keine Pflicht zur Anmeldung Ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle.

  4. Welche Belege sind der Forderungsanmeldung beizufügen?
    Der Forderungsanmeldung sind sämtliche Nachweise über die angemeldeten Forderungen (beispielsweise Schlussrechnung, Kündigung Mitgliedschaft, Kontoauszug Einzahlung Genossenschaftsanteil, Kostennachweis etc.) beizufügen.

  5. Was passiert, wenn ich die Anmeldefrist verpasst habe?
    Es besteht Ihrerseits auch nach Ablauf der Anmeldefrist bis kurz vor Abschluss des Verfahrens (vgl. §§ 189 ff. InsO) die Möglichkeit, Ihre Forderungen nachträglich zur Insolvenztabelle anzumelden. Gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 InsO hat das Gericht sodann auf Ihre Kosten (derzeit 20,00 EUR) entweder einen besonderen Prüfungstermin zu bestimmen oder die Prüfung im schriftlichen Verfahren anzuordnen.

  6. Ist meine Forderung anerkannt?
    Der Prüfungstermin findet an dem rechtsangegebenen Termin statt. Sollten Ihre angemeldeten Forderungen bestritten werden, erhalten Sie hierüber eine Mitteilung durch das Gericht. Andernfalls ist Ihre Forderung in voller Höhe zur Insolvenztabelle festgestellt. Wenn Ihre Forderung zur Insolvenztabelle festgestellt ist, erhalten Sie somit keine weitere Nachricht. Aufgrund der Vielzahl der Gläubiger erfolgt gegebenenfalls vorerst eine vorläufige Prüfung der Anmeldeunterlagen. Sofern Ihre Forderungen bestritten wurden, bitten wir Sie Anfang des Kalenderjahres 2019 erneut anzufragen, ob Ihre Forderungen nunmehr zur Tabelle festgestellt sind.

  7. Muss ich an dem Prüfungstermin teilnehmen?
    Sie sind als Gläubiger nicht verpflichtet, an der Versammlung teilzunehmen oder einen Vertreter zu entsenden. Regelmäßig nehmen Gläubiger den Prüfungstermin nicht wahr. Sofern Sie sich vertreten lassen wollen, wird darauf hingewiesen, dass der Vertreter sich durch eine schriftliche Vollmacht und einen amtlichen Lichtbildausweis legitimieren muss. Kosten für die Teilnahme, insbesondere Anwalts- und Reisekosten werden nicht erstattet.
    Wenn Sie an dem Prüfungstermin teilnehmen wollen, bitten wir um Nachricht an folgende E-Mail Adresse: ce24(at)aderhold-legal.de 

  8. Wann kann ich mit Zahlungen rechnen?
    Zahlungen werden regelmäßig erst mit Abschluss des Verfahrens erfolgen. Aufgrund der Größe des Insolvenzverfahrens ist von einem mehrjährigen Verfahren auszugehen.

  9. Was muss ich sonst noch tun?
    Weitere Handlungen sind Ihrerseits nicht erforderlich, es sei denn, Ihre Kontaktanschrift bzw. Ihre Bankverbindung ändert sich im Laufe des Verfahrens. Wir bitten Sie sodann, uns Ihre aktuellen Daten mitzuteilen.

Klicken Sie bitte hier, wenn Sie die Aufforderung erhalten haben, eine ausstehende Forderung zu begleichen.

  1. Wie muss ich mich verhalten, wenn ich die Forderung bereits gezahlt habe?
    Sollten Sie die geltend gemachte Forderung bereits vollständig bezahlt haben, übersenden Sie uns bitte eine Kopie Ihres Kontoauszuges.

  2. Was passiert, wenn ich nicht auf das Aufforderungsschreiben reagiere?
    Sofern wir bis zur der im Aufforderungsschreiben benannten Frist keinen Ausgleich der Forderung verzeichnen können bzw. keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, die Forderung über ein Inkassounternehmen bzw. anwaltlich geltend zu machen. Hierdurch entstehen Ihnen leider weitere teilweise erhebliche Kosten. Dies gilt ausdrücklich auch für Kleinstforderungen.

  3. Kann ich eine Ratenzahlungsvereinbarung zur Begleichung der Forderung abschließen?
    Grundsätzlich werden wir Ihnen die Möglichkeit einräumen, die Forderung ratenweise zu begleichen, sofern die Forderung in max. 24 Monatsraten, mindestens jedoch in Raten ab 25,00 EUR, zurückgeführt wird. Bitte unterbreiten Sie uns sodann schriftlich ein entsprechendes Ratenzahlungsangebot. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass die Ratenzahlungsvereinbarung endet, sofern Sie mit einer Rate in Verzug geraten.
    Bitte beachten Sie jedoch, dass sich die Forderung aufgrund der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz weiter erhöht und diese Verzugszinsen mit der letzten Ratenzahlung durch Sie zu begleichen sind.

Klicken Sie bitte hier, wenn Ihre Forderung bestritten wude oder wenn Sie keine Informationen erhalten haben.

  1. Ich habe meine Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet. Danach habe ich nichts mehr gehört.
    Wenn Sie Ihre Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet haben, wird Ihre Forderung in die Insolvenztabelle aufgenommen. Soweit diese anerkannt wird, erhalten Sie keine Mitteilung. Nur die Gläubiger, deren Forderung bestritten, also nicht anerkannt wurde, erhalten eine entsprechende Information über das Insolvenzgericht. Wenn Sie also Ihre Forderung zur Tabelle angemeldet haben und keine Informationen mehr erhalten haben, ist Ihre Forderung festgestellt. Sie müssen nichts mehr weiter tun. Mit Abschluss des Insolvenzverfahrens, welches auch einige Jahre in Anspruch nehmen kann, wird auf die angegebene Bankverbindung der Quotenbetrag ausgezahlt. Sie müssen daher nur bei einem Wohnsitzwechsel oder dem Wechsel der Bankverbindung dies an meine Anschrift Rechtsanwalt Hubertus Freiherr von Erffa als Insolvenzverwalter über das Vermögen der CityEnergy24 eG, Aderholdhaus, Reichsstraße 15, 04109 Leipzig mitteilen.

  2. Ich habe eine Mitteilung erhalten, dass meine Forderung bestritten ist. Was habe ich zu veranlassen?
    Wenn Ihre Forderung bestritten wurde, ist bitte zunächst zu prüfen, ob und welcher Hinweis für das Bestreiten der Forderung auf dem Tabellenblatt, welches Ihnen übermittelt wurde, im Feld „Hinweis“ angegeben ist. Hier ist häufig ein kurzes Stichwort für die Hintergründe benannt. Wenn Sie Forderungen auf Erstattung bzw. Rückzahlung des Genossenschaftsanteils geltend gemacht haben, wollen Sie bitte die Hinweise unter Ziffer 4. im passwortgeschützten Bereich beachten. Haben Sie Forderungen aus einem Stromvertrag geltend gemacht, wollen Sie bitte die Hinweise unter Ziffer 5. im passwortgeschützten Bereich beachten. Soweit Sie die angemeldete Forderung trotz der entsprechenden Hinweise als gerechtfertigt ansehen, sollten Sie uns zuvor Ihre inhaltliche und rechtliche Argumentation zuleiten, damit diese nochmals eingehend geprüft werden kann. Wenn Sie dann eine negative Antwort erhalten, können Sie für sich prüfen, ob es Sinn macht, eine Klage auf Feststellung der Forderung zu erheben. Bitte beachten Sie, dass durch die Klage entsprechende Gerichts- und Verfahrenskosten entstehen, die gegebenenfalls deutlich über den Quotenaussichten im Insolvenzverfahren liegen. Zu den Quotenaussichten sind unverbindliche Indikationen im passwortgeschützten Bereich einzusehen.

  3. Laufen Fristen, bis zu denen ich eine Feststellungsklage zu erheben habe?
    Nach Mitteilung, dass Ihre Forderung bestritten ist, bleibt noch erhebliche Zeit, eine Klärung Ihrer Forderung zu erreichen. Erst mit Vorbereitung des Schlusstermins wird ein Verteilungsverzeichnis bei Gericht zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Erst zwei Wochen nach Niederlegung dieses Verteilungsverzeichnisses enden entsprechende Fristen. In großen Verfahren sind regelmäßig eine erhebliche Anzahl von Prozessen zu führen und Vorgänge zu klären, so auch im Verfahren über das Vermögen der CityEnergy24 eG, so dass von einer mehrjährigen Verfahrensdauer auszugehen ist. Damit haben Sie genügend Zeit, in Ruhe Ihre angemeldete Forderung und die Gründe des Bestreitens zu prüfen, um das weitere Vorgehen auch anhand der Hinweise auf diesen Seiten zu prüfen.

  4. Zuständigkeit für Fragen zur Insolvenztabelle
    Das Insolvenzgericht ist für Fragen bezüglich des Bestreitens bzw. der Feststellung der Forderung nicht zuständig. Entsprechende Fragen wären ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu richten. Hierzu beachten Sie bitte vorstehende Hinweise.

Termine

Eröffnung des Insolvenzverfahrens:23. Januar 2018
Anmeldefrist:27. Februar 2018
Berichts- und Prüfungstermin:

27. März 2018 um 10:30 Uhr, Amtsgericht Leipzig, Saal 056

 

Sofern Sie an dem Termin teilnehmen wollen, bitten wir Sie, Ihre Teilnahme vorab unter ce24(at)aderhold-legal.de zu bestätigen.


Dokumente

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