„Das gläserne Unternehmen kommt! – Wie sich die EU-Geldwäscherichtlinie auf Ihre Vertragsbeziehungen und die Veröffentlichung von Unternehmensdaten auswirkt.“
Die Transparenz und damit die Offenlegung von Unternehmensdaten spielen eine immer größere Rolle in der täglichen Unternehmenspraxis. Was mit dem Handelsregister vor über 100 Jahren begonnen hat, sich vor 10 Jahren mit dem Unternehmensregister fortsetzte, mündet nun in der Einführung des Transparenzregisters. Die tatsächlichen Inhaber von Unternehmen sind offenzulegen. Wirtschaftlich Berechtigte und Treuhandkonstruktionen werden bekannt. Bei Verträgen müssen die Vertragspartner offenlegen, wer der wirtschaftliche Berechtigte des Geschäfts ist. Die gesetzlichen Vorgaben haben Einfluss sowohl auf die interne Organisation als auch auf den Umgang mit Vertragspartnern. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Pflichten eines Unternehmens nach dem Geldwäschegesetz und zeigen auf, wo für Sie aktuell Handlungsbedarf bestehen könnte.