Noch gilt die strafbewährte Antragspflicht - doch das BMJV hat andere Pläne!
Die Isolierungsmaßnahmen zum Schutz gegen den sich rapide ausbreitenden Virus COVID-19 treffen auch viele Unternehmen schwer. Einnahmen brechen ganz oder im erheblichen Umfang weg. Branchen wie beispielsweise der Veranstaltungsbereich mit Konzerten, Messen, Catering, Hallenvermietern, etc. haben nicht erst seit den letzten Tagen zu kämpfen. Für Unternehmen, die die Pandemie in die Insolvenz treibt, soll die Insolvenzvertragspflicht bis zum 30.09.2020 ausgesetzt werden. Alle wichtigen Infos bekommen Sie hier.