Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gibt vom Grundsatz her jedem Menschen das Recht, von einem Unternehmen oder einer Behörde (Verantwortlicher), Auskunft zu verlangen, ob und welche personenbezogene Daten der Verantwortliche über die betreffende Person verarbeitet. Der Verantwortliche ist verpflichtet der betreffenden Person diese Auskünfte zu erteilen. Der Verantwortliche ist darüber hinaus verpflichtet, der betroffenen Person eine Kopie der bei ihm über sie vorhandenen personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen.
Mehrere Gerichte mussten sich mittlerweile mit der Frage beschäftigen, ob infolgedessen eine betroffene Person verlangen kann, dass ihr Kopien sämtlicher E-Mails sowie interner Vermerke zur Verfügung gestellt werden, die bei dem Verantwortlichen mit Bezug zu der betroffenen Person vorhanden sind. Die Antwort auf diese Frage erhalten Sie hier.