Mit dem neuen Vorsitzenden des IX. Senats hat sich die Rechtsprechung zu Lasten der Insolvenzverwalter geändert. In dem Webinar wird aufgezeigt, an welchen Tatbestandsmerkmalen des § 133 InsO der BGH seine Rechtsprechungsänderung festmacht. Welche Anforderungen ergeben sich danach an die Darlegungslast der Insolvenzverwalter, um Anfechtungsansprüche erfolgreich geltend zu machen und wie verbessern sich die Chancen insbesondere von Banken Anfechtungsansprüche abzuwehren.
Zielgruppe:
Mitarbeiter von Rechts-, Sanierungs- und Abwicklungsabteilungen von Banken und Sparkassen, Insolvenzverwalter, Insolvenzsachbearbeiter wie auf Insolvenzanfechtungsrecht spezialisierte Rechtsanwälte
Veranstalter:
Rechtsanwältin Jessica Kießling L.L.M.
Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Frau Kießling ist seit Jahrzehnten sowohl für Insolvenzverwalter wie auch für Banken auf dem Gebiet des Insolvenzanfechtungsrechts tätig.
Stundenumfang: ca. 1 Stunde
Informationen zur Anmeldung:
Die Veranstaltung ist für Sie kostenlos.
Bitte schicken Sie uns bis spätestens zum 29. November 2023 um 12 Uhr eine Anmeldung an: constanze.ebert(at)aderhold-legal.de.
Die Anmeldung ist ausschließlich über diesen Mailkontakt möglich. Anmeldungen, die über das Formular auf der Aderhold-Website eingereicht wurden, werden nicht berücksichtigt!
Der Zugang zum Webinar erfolgt über Microsoft Teams. Rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung erhalten Sie einen entsprechenden Link.