Abbezahlt heißt (nicht) schuldenfrei.
Wer kennt das nicht? Vor Jahren wurde eine Immobilie erworben. Der Kaufpreis wurde durch ein Bankdarlehen oder ein Arbeitgeberdarlehen oder ein Darlehen eines reichen Gönners finanziert und eine Grundschuld eingetragen. Irgendwann war das Darlehen abbezahlt. Und plötzlich begann das Leben Spaß zu machen: Keine Tilgungen mehr, keine Zinsen, statt dessen Reisen, Uhren und Festivals!
Die Jahre gingen ins Land.
Dann wird die Immobilie verkauft. Im Kaufvertrag findet sich nahezu versteckt die Klausel: Aus dem Kaufpreis sollen allfällige Grundpfandrechte abgelöst werden. Der Notar wird bevollmächtigt, alles zu regeln. – Kein Problem. Ist ja alles getilgt.
Wirklich kein Problem?
Kein Problem. Nur eben fehlt plötzlich vom Kaufpreis ein fünf- oder sechs- oder siebenstelliger Betrag.
Alles zu solchen tückischen Einträgen im Grundbuch lesen Sie hier.