Werden die Zeiten schwieriger, erwarten Kreditgeber und/oder Abschlussprüfer häufig die Stellungnahme eines externen Dritten zur künftigen Ergebnis-, Liquiditäts- und Kapitalsituation. Diese sog. Fortführungsprognose i.S.d. § 252 (1) Nr. 2 HGB verlangt eine fundierte Aussage, ob es rechtliche oder tatsächliche Umstände gibt, die einer Fortführung des Unternehmens entgegenstehen. Dabei verstehen wir unsere Tätigkeit nicht als reine Begutachtung. Aderhold unterstützt Sie - basierend auf unserer umfangreichen Expertise aus der Restrukturierungsberatung - auch dabei, die Herausforderungen zu meistern.