Ein Insolvenzplan ist ein rechtliches Werkzeug zur Umsetzung eines betriebswirtschaftlichen Sanierungskonzeptes. Das Unternehmen wird auf dem alten Rechtsträger saniert. Der Insolvenzplan hat in der Regel Eingriffe in die Gläubigerrechte (Verzicht, Rangrücktritt) zur Entschuldung der Gesellschaft und der damit einhergehenden Wiederherstellung des Eigenkapitals zum Inhalt. Aderhold hat zahlreiche Insolvenzpläne in (eigenverwalteten) Insolvenzverfahren erstellt. Daher kann Aderhold die Gesellschafter bei der Beurteilung des Inhalts des Insolvenzplans und auch bei der Beurteilung der Vorteilhaftigkeit der von Gläubigern vorgeschlagenen finanzwirtschaftlichen Restrukturierungsmaßnahmen zur Entschuldung der Gesellschaft unterstützen.