In der Unternehmenskrise ist es von herausragender Bedeutung, dass eine fortlaufende Prüfung erfolgt, ob eine Insolvenzreife und damit eine Insolvenzantragspflicht besteht. Nur durch eine fachgerechte Prüfung können Haftungsgefahren oder gar eine Strafbarkeit der Geschäftsführung ausgeschlossen werden. Dabei kommt es neben den gesetzlichen Regelungen auf eine vertiefte Kenntnis der einschlägigen BGH-Rechtsprechung an. Zu unterscheiden sind die (drohende) Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung. Für die Methodik der Prüfung sind insbesondere die Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S11) maßgeblich. Bei Aderhold verfügen wir sowohl über das rechtliche als auch über das betriebswirtschaftliche Know-how, um das Vorliegen von Insolvenzantragsgründen rechtzeitig zu erkennen und die Geschäftsführung verlässlich hierzu zu beraten.