Kaum ein arbeitsrechtliches Thema war politisch und rechtlich so umstritten wie die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1.1.15. Alle Arbeitnehmer (ArbN) in Deutschland haben einen Mindestanspruch auf Zahlung von 8,50 EUR brutto je Zeitstunde - klingt einfach, ist kompliziert. Das Gesetz wirft eine Reihe von Folgefragen auf, die Antworten darauf überlässt der Gesetzgeber der Praxis. Der Beitrag von Rechtsanwalt Dirk Helge Laskawy gibt Antworten auf die 15 wichtigsten Fragen. Hier können Sie diesen nachlesen.
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