Aufgrund unserer Expertise und Erfahrung in der Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen werden wir vielfach durch die Insolvenzgerichte mit der Übernahme der Insolvenzverwaltung beauftragt. Unsere Verwalter bringen Erfahrungen aus der Betreuung von über 800 Insolvenzverfahren mit. Für eine erfolgreiche Insolvenzverwaltung stehen die Betriebsfortführung und die Sanierung der Geschäftsbereiche an erster Stelle. Hierbei können wir neben den im Sanierungsverfahren möglichen Gestaltungsvarianten auch die besonderen Sanierungsinstrumente der Insolvenzordnung im Interesse des Unternehmens und der Gläubiger nutzen. Zu diesen zählen beispielsweise das Insolvenzplanverfahren, die Möglichkeit des „Debt to Equity Swap“ und die vereinfachte Errichtung von Beschäftigungsgesellschaften für die Umsetzung der gebotenen Personalentscheidungen. Unsere fundierte Erfahrung aus der Insolvenzverwaltung nutzen wir gleichzeitig, um Sie kompetent und erfahrungsgestützt bei Schutzschirmverfahren oder auch bei der Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen durch Insolvenzverwalter zu beraten.