Wir beraten und vertreten Mandanten in allen wirtschaftlich bedeutsamen Fragen des Familienrechts, zu denen unser Partner Prof. Dr. Winfried Born in Dortmund über langjährige Erfahrung verfügt. Der familienrechtliche Bereich stellt gerade auf der Schnittstelle zur Unternehmensnachfolge eine wichtige Ergänzung des Spektrums der Anwaltsgesellschaft dar; er wird im Rahmen der vertraglichen Beratung ebenso relevant wie bei gerichtlicher Vertretung. Es ergeben sich regelmäßig Auswirkungen auf Position und Einkommen des Betroffenen, was beim Unterhalt relevant wird; im Falle eines durchzuführenden Zugewinnausgleichs können Existenzfragen der Firma betroffen sein. Zur Vermeidung späterer Streitigkeiten sind ehevertragliche Regelungen schon bei Heirat empfehlenswert; aber auch in späteren Stadien sind vorausschauende Vereinbarungen zweckmäßiger als Auseinandersetzungen zu einem Zeitpunkt, in dem es schon zu einer Verhärtung der Fronten gekommen ist.
Unser Partner, Herr Prof. Dr. Winfried Born ist bundesweit als einer der führenden deutschen Familienrechtler in allen Bereichen des Scheidungs- und Unterhaltsrechtes tätig, sowohl vertragsgestaltend im Rahmen von Ehe- und Scheidungsfolgenverträgen als auch in der gerichtlichen Auseinandersetzung bei Scheidungsverfahren, Unterhaltsrechtsstreitigkeiten und Zugewinnausgleichsansprüchen.