Damit alles seine Richtigkeit hat - Ihr Partner für Kartellrechtsberatung und Unternehmenszusammenführung
Wir beraten Familienunternehmen, große Mittelständler sowie international tätige und börsennotierte Konzerngesellschaften verschiedener Branchen zu allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts und der Fusionskontrolle. Um Kartellrechtsverstöße bereits im Vorfeld zu vermeiden, umfasst dies die Beratung bei Unternehmenskooperationen sowie Vertragsgestaltungen und Vertriebssystemen ebenso wie bei der Einführung und Umsetzung von unternehmensspezifischen Compliance-Maßnahmen. In Bußgeld- und Verwaltungsverfahren des Bundeskartellamts und der Europäischen Kommission vertreten wir Unternehmen und Vorstände, Geschäftsführer sowie leitende Angestellte kompetent und verlässlich vom Anfang der behördlichen oder internen Ermittlungen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens.
Darüber hinaus verfügen wir über umfangreiche Erfahrung im Bereich der kartellrechtlichen Prozessführung. So beraten wir regelmäßig in kartellrechtlichen Schadensersatzklagen sowie zu angrenzenden Fragestellungen auf Kläger- und Beklagtenseite.
Bei Unternehmenszusammenschlüssen einschließlich Gemeinschaftsunternehmen stehen wir mit unserer fusionskontrollrechtlichen Expertise bereits in der Planungsphase zur Frage der Machbarkeit zur Verfügung und sorgen auch in komplexen Sachverhalten für ein möglichst unkompliziertes Prüfungsverfahren. Dabei verfügen wir auch über Erfahrungen bei der Koordinierung von weltweiten multinationalen Fusionskontrollanmeldungen.