Christian H. Müller berät zu allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts einschließlich der Fusionskontrolle. Dazu zählen insbesondere die transaktionsbezogene Beratung (insbesondere Fusionskontrolle und Gemeinschaftsunternehmen), die Beratung zu kartellrechtskonformer Vertrags- und Vertriebssystemgestaltung sowie die Vertretung in Verwaltungs- und Bußgeldverfahren. Ebenso gehören die zivilrechtliche Durchsetzung und Abwehr von Kartellrechtsansprüchen (insbesondere Schadensersatz) sowie die Beratung und Unterstützung von unternehmensspezifischer Kartellrechtscompliance zu seinem Tätigkeitsfeld.