Mit großen Worten ist Anfang April 2023 das „Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz“ (11. GWB-Novelle) vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Das Kartellrecht soll durch die Novelle mit „Klauen und Zähnen“ ausgestattet werden. Nach den Verlautbarungen der Bundesregierung sollen „Störungen des Wettbewerbs im Sinne der Verbraucher besser abgestellt werden können. Dort, wo die Marktstruktur dem Wettbewerb entgegensteht – etwa, weil es nur wenige Anbieter im Markt gibt und regelmäßig parallele Preisentwicklungen zu Lasten der Verbraucher zu beobachten sind – sollen die Eingriffsinstrumente des Kartellrechts geschärft werden“.
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