Die Aderhold GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ist auf Restrukturierung spezialisiert.
Wir erstellen Sanierungskonzepte oder IBR´s zur Umsetzung innerhalb und außerhalb der Insolvenz. Wir beurteilen und erstellen Planungsrechnungen in der Qualität von Financial Models auch als Grundlage von sogenannten PPP Finanzierungen im Bereich Infrastruktur und Energie. Wir plausibilisieren und erstellen Planungsrechnungen zur Ableitung von insolvenzrechtlichen Fortbestehens- oder handelsrechtlichen Fortführungsprognosen.
Wir bereiten eine Sanierung in der Insolvenz über eine Bescheinigung nach § 270d InsO vor. Wir nutzen die Insolvenznähe und die Insolvenz zur Sanierung in dem wir Restrukturierungs- wie auch Insolvenzpläne erstellen. Wir sind zudem Expertinnen in der Rechnungslegung und bei Steuern in der Insolvenz.
Wenn eine Sanierung in oder außerhalb nicht in Frage kommt, sind wir gerne bereit, Gesellschaften auf unser (insolvenzrechtliches) Risiko zu liquidieren.
Bei unserer Tätigkeit berücksichtigen wir die besondere Position des Auftraggebers. Der Geschäftsführer ist maßgeblich für die Entscheidungen im Unternehmen verantwortlich und sein Haftungsrisiko ist entsprechend hoch. Gerade in der Krise ist daher eine professionelle engagierte Beratung des Geschäftsführers notwendig. Gesellschaftern droht in der Insolvenz die Rückzahlung von Beiträgen auf Gesellschafterdarlehen und die Gesellschafter können in der Insolvenz ihre Gesellschafterrechte verlieren. Wir beraten im Vorfeld der Insolvenz und helfen über intelligent strukturierte Insolvenzpläne die Position von Altgesellschaftern zu wahren, diesen oder auch Neugesellschaftern, wie PE-Investoren, über Insolvenzpläne ihre Gesellschafterposition neu zu gestalten oder zu erwerben. Die an Sanierungen beteiligten Kreditinstitute erhalten von uns objektiv nachvollziehbare und belastbare Beurteilungen von Sanierungskonzepten, die eine Haftung oder gar die Rückzahlung von Kredittranchen verhindert. Um dies zu erreichen werden Sanierungskonzepte sowohl nach IDW S6 wie nach der BGH-Rechtsprechung erstellt.