Die Europäische Kommission hatte den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union für die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie EU 2019/1937 eine Frist bis zum 17.12.2021 gesetzt. Nachdem 24 Staaten – darunter auch Deutschland – diese Frist haben verstreichen lassen, leitet die Kommission im Februar 2022 förmliche Vertragsverletzungsverfahren ein: Die sog. „blauen Briefe“ aus Brüssel. Nach der Whistleblower-Richtlinie müssen Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern (ab 17. Dezember 2023: mit mehr als 50 Mitarbeitern) ein Hinweisgebersystem im Unternehmen vorhalten. Zusätzlich ist dafür Sorge zu tragen, dass Hinweisgebern keine Repressalien infolge ihrer Meldung drohen. Was nun nach Versäumnis der Frist passiert und welche Konsequenzen nun auf Arbeitgeber zukommen, erfahren Sie hier.
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