Schon seit 2019 gilt die europäische Richtlinie zum Schutz hinweisgebender Personen (EU 2019/1937). Ende Juli 2022 wurde nun der Regierungsentwurf zur Umsetzung der Richtlinie – dem Hinweisgeberschutzgesetz – veröffentlicht. Der Entwurf sieht vor, dass alle Verpflichtungen des Hinweisgeberschutzgesetzes bereits drei Monate nach Verkündung des Gesetzes gelten. Um Sie bei den möglicherweise schon jetzt erforderlichen Vorbereitungen für Ihre Unternehmen zu unterstützen, möchten wir Ihnen hier die wichtigsten praxisrelevanten Punkte des geplanten Gesetzes und Umsetzungsvorschläge vorstellen.
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