Thema: Gesetzentwurf zu Arbeitszeiterfassung vom 18. April 2023 – Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes vom 19. April 2023
Referent: Rechtsanwalt Golo Busch
Sehr geehrte Damen und Herren,
regelmäßig führen wir unser Info-Angebot „Aderhold am Morgen – 30 Minuten Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ durch.
Gerne laden wir Sie zu unseren Webinaren ein.
In kurzen 30 Minuten informiert Herr Rechtsanwalt Golo Busch, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Sie dieses Mal zu dem Gesetzentwurf des BMAS zur Arbeitszeiterfassung vom 18.04.2023 und zum Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes vom 19.04.2023.
Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 entschieden, dass die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmer*innen aufzuzeichnen ist. Mit seinem Gesetzentwurf sollen im Arbeitszeitgesetz sowie im Jugendarbeitsschutzgesetz Regelungen für die Aufzeichnung der Arbeitszeit geschaffen werden.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes und zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts am 19. April 2023 einen Erlass für die Arbeitsschutzverwaltung veröffentlicht. Dieser Erlass ist durch die Arbeitsschutzverwaltung in NRW umzusetzen.
Herr Rechtsanwalt Golo Busch stellt die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfes des Bundesarbeitsministeriums sowie des Erlasses des Arbeitsministeriums in NRW vor.
Die Teilnahme ist kostenlos. Die Präsentation erhalten Sie nach dem Webinar.
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