Die Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat gemeinsam mit der Kanzlei Fieldfisher die Gesellschafterin der InterCard beim Verkauf des Unternehmens an die US-amerikanische Verifone-Gruppe beraten. Der Abschluss der Übernahme hängt von den Freigaben durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und das Bundeskartellamt ab.
Im November 2015 wurde der Verkauf und Übernahme von InterCard durch Verifone vereinbart. InterCard, ein führender Netzbetreiber in Deutschland, ist ein 1992 gegründetes Familienunternehmen mit Sitz in Taufkirchen bei München. Seit mehr als 20 Jahren bietet das Unternehmen eine breite Palette von Zahlungsdienstleistungen an – darunter den Verkauf, die Vermietung und den Netzbetrieb von Terminals sowie ergänzende Dienstleistungen. Verifone ist Marktführer im Bereich elektronischer Zahlungssysteme und liefert Lösungen für das bargeldlose Bezahlen im bedienten und unbedienten Bereich. Mit dem Zusammenschluss von Verifone und InterCard entsteht in Deutschland ein Anbieter für Point-of-Sale-Terminal- und Multichannel-Zahlungsdienstleistungen, der Händlern sichere, einfache und innovative Ende-zu-Ende-Lösungen rund um Payment und Commerce Enablement aus einer Hand bietet.
Berater Gesellschafterin der InterCard
Fieldfisher (Düsseldorf): Jan Hartmann (Gesellschaftsrecht/M&A; Federführung), Dr. Patrick Halfpap (Finanzrecht/M&A), Michael Adam (Gesellschaftsrecht, Hamburg), Dr. Sascha Dethof (Kartellrecht), Associates: Dr. Niklas Rahlmeyer (Gesellschaftsrecht/M&A), Dr. Martin Kissi (Gesellschaftsrecht/M&A)
Aderhold (München): Christian Walz (Aufsichtsrecht), Frank Müller LL.M. (Aufsichtsrecht), Dr. Steffen Rapp (Steuerrecht)
Berater Verifone
Sullivan & Cromwell (Frankfurt): Dr. York Schnorbus (Gesellschaftsrecht/M&A; Federführung), Dr. Axel Beckmerhagen (Kartellrecht); Associates: Dr. Martin Gross-Langenhoff (Gesellschaftsrecht/M&A), Florian Spaeth (Gesellschaftsrecht/M&A),