Die 10 häufigsten Fragen zur (betriebsbedingten) Änderungskündigung hatten wir bereits in der letzten Ausgabe von "Arbeitsrecht aktiv" beantwortet (AA 08, 40). Danach ist die Änderungskündigung sozial gerechtfertigt, wenn sich der ArbG bei einem an sich anerkennenswerten Anlass darauf beschränkt, lediglich solche Änderungen anzubieten, die der ArbN billigerweise hinnehmen muss. Folgende Einzelfälle aus der Rechtsprechung sollten vor dem Ausspruch einer betriebsbedingten Änderungskündigung berücksichtigt werden. Den Beitrag von RA Dirk Helge Laskawy und RA Eileen Malek zum Sachverhalt finden Sie hier.
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