RA Golo Busch referiert am 23.03.2023 beim Sozialinstitut Kommende in Dortmund zu aktualisierten Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse.
Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hat am 22. November 2022 eine Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts in Form der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ als Empfehlung für die deutschen (Erz-) Bistümer beschlossen. Sie löst die Grundordnung vom 27. April 2015 ab, die nach einigen Jahren einer Evaluation unterzogen wurde. Die Artikel der Grundordnung bilden die rechtliche Grundlage der Arbeitsverfassung der katholischen Kirche in Deutschland.
Sie gilt für die rund 800.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der katholischen Kirche und ihrer Caritas.
Am 23.03.2023 findet beim Sozialinstitut Kommende in Dortmund ein Informations- und Beratungstag zur aktualisierten Grundordnung statt.
Unser Arbeitsrechtler Golo Busch trägt zu den rechtlichen Aspekten der Grundordnungsrevision vor.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung.