Die ersten Urteile und Neues aus dem Bundesarbeitsministerium
Das Mindestlohngesetz gilt seit dem 1. Januar dieses Jahres. Es liegen bereits erste Urteile von Arbeitsgerichten zu verschiedenen Aspekten des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vor. Das BVerfG hat drei Verfassungsbeschwerden abgewiesen. Das BAG hat ein grundlegendes Urteil zur Entgeltfortzahlung und zum Urlaubsentgelt gefällt. Zudem hat das Bundesarbeitsministerium am 29.7.2015 eine neue Verordnung zu den Aufzeichnungspflichten erlassen und Klarstellungen zu bestimmten Bereichen angekündigt. Nachfolgend werden fünf Urteile der Arbeitsgerichte, ein Urteil des BAG sowie die Entscheidungen des BVerfG besprochen und deren Auswirkungen für die Praxis erläutert sowie die neue Verordnung und die Ankündigungen des Bundesarbeitsministeriums vorgestellt.
Alles Relevante erfahren Sie hier von Golo Busch und Dorothee Cordes.