Das qualifizierte Arbeitszeugnis mit der Beurteilung der Leistung und des Verhaltens spielt bei einer Bewerbung unverändert eine entscheidende Rolle. Der dreiteilige Beitrag zeigt dem Praktiker auf, wie Arbeitszeugnisse heute formuliert werden müssen und welche Inhalte unter "geht gar nicht" fallen. Nachdem im ersten Teil die Formulierungen und verbotenen Codes im Vordergrund standen, widmet sich der zweite Artikel der Frage, welche Codes im Rahmen bleiben und welche an der Schmerzgrenze liegen. Den Beitrag von RA Dirk Helge Laskawy und RA Peggy Lomb zum Sachverhalt finden Sie hier.
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