Was bislang nur wie ein Damoklesschwert über den Arbeitgebern hing, ist nun Gewissheit: Alle Arbeitgeber in Deutschland stehen schon jetzt in der Pflicht, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen. Das hat das Urteil des Bundesarbeitsgericht entschieden (BAG, Beschluss vom 13. September 2022 - 1 ABR 22/21). Wie es zu dieser Erkenntnis kam, was noch für ungeklärte Fragen im Raum stehen und was Sie als Personalverantwortlicher nun tun sollten, lesen Sie hier.
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