Der vielfach unbekümmerte Umgang mit Formulierungen in arbeitsgerichtlichen Beendigungsvergleichen bzw. der Rückgriff auf Standardregelungen kann sich rächen. Gerade bei Vergleichen, die Zeiten des Annahmeverzugs berücksichtigen wollen, müssen die Parteien Wert auf ausdrückliche Regelungen legen. Den Beitrag von RA Dirk Helge Laskawy und RA Peggy Lomb zum Urteil des LAG Nürnberg vom 09.01.2019 finden Sie hier.
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