Inwieweit Ausschlussfristen in Formulararbeitsverträgen unwirksam sind, wenn sie Mindestlohnansprüche nicht ausdrücklich ausnehmen, ist seit Inkrafttreten des MiLoG umstritten. Nunmehr befasste sich das LAG Nürnberg mit der für die Gestaltung von Arbeitsverträgen äußerst praxisrelevanten Frage. Im Ergebnis lehnt es eine umfassende Unwirksamkeit solcher Ausschlussklauseln ab und stellt sich damit gegen eine anderslautende Ansicht des BAG. Den Beitrag von RA Dirk Helge Laskawy und RA Denise Ludwig zum Urteil des LAG Nürnberg vom 09.05.2017 finden Sie hier.
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