Mit dieser Entscheidung festigt der 4. Senat des BAG seine jüngste Rspr. zur vertraglichen Bezugnahme auf Tarifverträge und gibt seine bislang am gelichstellungszweck orientierte Auslegung von Bezugnahmeklauseln endgültig auf. RA Dirk Helge Laskawy kommentiert dies in Arbeit und Recht (AuR) 2008/181f.
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