Vorübergehend geschlossen - und nun?
Veranstaltungen sind abgesagt, Restaurants und Geschäfte wurden geschlossen - der Corona-Virus legt(e) viele Betriebe lahm.
Macht es dabei einen Unterschied, wer die Schließung veranlasst hat? Und inwiefern kommen Versicherungen für Folge-Schäden auf?
Grundsätzlich besteht hinsichtlich der durch die öffentliche Hand verhängten Betriebsschließungen kein gesetzlicher Entschädigungsanspruch zugunsten des betroffenen Unternehmens. Entsprechend der jeweiligen Sachlage gibt es jedoch andere Möglichkeiten, die dadurch bedingten Verluste zu mindern.
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