Die Reformdes Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes tritt am 1. April 2017 in Kraft. Nach der neuen Reform dürfen Leiharbeitnehmer nur noch maximal 18 Monate an einen Entleiher überlassen werden. Spätestens nach neun Monaten muss den Leiharbeitnehmern dieselbe Vergütung wie den vergleichbaren Arbeitnehmern des Entleihers gezahlt werden. Die Reform hat auch Auswirkungen auf die Krankenhäuser.
Alles wichtige erzählen Ihnen Golo Busch und Dorothee Cordes hier.