Aderhold - Rechtsanwälte für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht
  Veröffentlichungen     Aufsätze & Anmerkungen  

Das Recht auf Erteilung einer Datenkopie

Zur Reichweite des Anspruchs auf Kopien von E-Mails und internen Vermerken

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gibt vom Grundsatz her jedem Menschen das Recht, von einem Unternehmen oder einer Behörde (Verantwortlicher), Auskunft zu verlangen, ob und welche personenbezogene Daten der Verantwortliche über die betreffende Person verarbeitet. Der Verantwortliche ist verpflichtet der betreffenden Person diese Auskünfte zu erteilen. Der Verantwortliche ist darüber hinaus verpflichtet, der betroffenen Person eine Kopie der bei ihm über sie vorhandenen personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen.

Mehrere Gerichte mussten sich mittlerweile mit der Frage beschäftigen, ob infolgedessen eine betroffene Person verlangen kann, dass ihr Kopien sämtlicher E-Mails sowie interner Vermerke zur Verfügung gestellt werden, die bei dem Verantwortlichen mit Bezug zu der betroffenen Person vorhanden sind. Die Antwort auf diese Frage erhalten Sie hier.

Autoren

Standort Berlin

Wilmersdorf
Mommsenstraße 5
10629 Berlin
Tel. +49 (0)30 88 720 - 647
Fax +49 (0)30 88 720 - 648

Standort Dortmund

Westfalentower
Westfalendamm 87
44141 Dortmund
Tel. +49 (0)231 42 777 - 100
Fax +49 (0)231 42 777 - 269

Standort Düsseldorf

Hafen
Speditionstraße 23
40221 Düsseldorf
Tel. +49 (0)211 447 33 - 0
Fax +49 (0)211 447 33 - 307

Standort Frankfurt/Main

Westend-Süd
Bockenheimer Landstraße 101
60325 Frankfurt am Main
Tel. +49 (0)69 240030 - 000
Fax +49 (0)69 240030 - 400

Standort Köln

KölnTurm
Im Mediapark 8
50670 Köln
Tel. +49 (0) 221 933 12 - 0
Fax +49 (0) 221 933 12 - 190

Standort Leipzig

Aderholdhaus
Reichsstraße 15
04109 Leipzig
Tel. +49 (0)341 44 924 - 0
Fax +49 (0)341 44 924 - 100

© Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH