Befristungen prägen immer mehr das moderne Arbeitsleben. Häufig ist ein Berufseinstieg für den ArbN nur noch über das "Übel" eines befristeten Arbeitsverhältnisses möglich. Angesichts dessen gilt es beim Abschluss einer Befristung die gesetzlichen Vorgaben sowie die Rechtsprechung zu beachten. Aufgrund der vielen offenen Tatbestände im TzBfG ist das Befristungsrecht eine "Spielwiese" der Rechtsprechung, deren Regeln die Vertragsparteien kennen müssen. Der Beitrag von RA Dirk Helge Laskawy und RA Eileen Malek zum Sachverhalt zeigt die häufigsten Stolpersteine beim Abschluss befristeter Arbeitsverträge auf. Hier können Sie diesen nachlesen.
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