Das Recht zur Befristung ist auch heute ein Gestaltungsinstrument, das der ArbG gern einsetzt. Doch in den letzten Jahren hat die Rechtsprechung hier klare Grenzen definiert. Im ersten Teil gong es daher um Fragen zu befristeten Arbeitsverträgen mit und ohne Sachgrund und zu Problemen bei Betriebsübergängen. Der zweite Teil beschäftigt sich mit dem Schriftformerfordernis sowie der Verbindung von Zeit- und Zweckbefristung. Den Beitrag von RA Dirk Helge Laskawy und RA Peggy Lomb zum Sachverhalt finden Sie hier.
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