Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer wird damit der Bestand des gesamten Arbeitsverhältnisses in Frage gestellt. Bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Kündigung indes die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen an, handelt es sich um eine Änderungskündigung, mit der das Arbeitsverhältnis unter Umgestaltung der bisherigen Bedingungen aufrechterhalten werden kann. Rechtsanwalt Dirk Helge Laskawy schreibt dazu im Newsletter von arbeitsrecht.de, Ausgabe 08/07.
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